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25. Februar 2021

Solutiance AG: Beginn der Bezugsfrist für Kapitalerhöhung

Potsdam, 25.02.2021 – Nach der am gestrigen Tag erfolgten Gestattung der Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger hat am heutigen 25. Februar 2021 die Bezugsfrist für die neuen Aktien aus der am 7. Februar 2021 beschlossenen Kapitalerhöhung begonnen. Die Bezugsfrist endet am 11. März 2021. Das Wertpapier-Informationsblatt steht auf der Website des Unternehmens unter https://solutiance.com/investoren zum Download zur Verfügung.

Den Aktionären werden bis zu 1.612.353 neue Aktien zum Bezug angeboten. Für je 4 Aktien kann 1 neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,35 gezeichnet werden. Die neuen Aktien sind rückwirkend ab dem 01. Januar 2020 gewinnberechtigt. Etwaige nicht bezogene neue Aktien werden bezugswilligen Aktionären zum Überbezug zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Wege des Überbezug besteht nicht. Nicht gezeichnete Aktien werden im Anschluss an das Bezugsangebot im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten, qualifizierten Investoren zum Bezugspreis angeboten.

Der Erlös der Kapitalerhöhung soll der Finanzierung des weiteren Wachstums der Solutiance AG dienen und insbesondere für Investitionen in den Ausbau der IT-Plattform sowie für Vertrieb und Marketing verwendet werden.

Mit der Privatplatzierung hat das Unternehmen die GBC Kapital GmbH beauftragt. Sowohl bei bestehenden Aktionären, als auch weiteren institutionellen Investoren zeichnet sich ein hohes Zeichnungsinteresse ab.

Mit drei neuen Kunden für das Produkt Betreiberpflichten Controlling und weiteren Folgeaufträgen bestehender Kunden für die Produkte Dachmanagement und Betreiberpflichten seit Jahresbeginn setzt sich auch auf der Vertriebsseite der Aufwärtstrend fort.